Wann passen Sie zum Bildungsfonds?

   Es geht ums Erststudium
(Zweitstudium ist nicht zulässig)

    Studieren in Vollzeit
(kein Teilzeitstudium, Fernstudium)

    Staatlich anerkannte Hochschule  im In- oder Ausland
(keine (Berufs-) Akademien)

    Regelstudienzeit ist nicht überschritten
(max. um 1 Semester)

Trifft alles zu? Fein, dann finden Sie hier Infos zu den finanzierbaren Studiengängen und allen anderen Auswahlkriterien sowie dem Bewerbungsverfahren.