CareerConcept kritisiert Besteuerung von Studienkosten als 'Rolle rückwärts'
Viele Studierende waren erleichtert, als der BFH kürzlich in zwei Fällen den Fiskus verurteilte, Studienkosten des Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten anzuerkennen. Hoffnung keimte, dass ein Erststudium bald grundsätzlich steuerlich abzugsfähig wäre. Doch eine Einkommensteuergesetz-Änderung soll das nun grundsätzlich ausschließen - rückwirkend bis 2004! Damit drohen Studienkosten auch zukünftig steuerlich unberücksichtigt zu bleiben.
"Insbesondere diejenigen, die nicht mit eigenen oder familiären finanziellen Mitteln studieren können, sondern auf Studienkredite oder Bildungsfonds zurückgreifen, würden von einer steuerlichen Abzugsfähigkeit profitieren, wenn sie denn endlich käme," kritisiert Rolf C. Zipf, Vorstand des Bildungsfonds-Pioniers CareerConcept. "Dabei hilft ein Sonderausgabenabzug natürlich überhaupt nicht - denn der hilft ja nur denjenigen, die schon während des Studiums über hohe Einkünfte verfügen. Und das sind gerade nicht die Studierenden, die Studienkredite oder Bildungsfonds nutzen."
CareerConcept fordert, dass Studienkosten grundsätzlich voll als Werbungskosten geltend gemacht werden könnten, auch um die soziale Durchlässigkeit des Bildungssystems zu erhöhen. "Es erscheint vollkommen unverständlich, warum vermögende Einfamilienhausbesitzer, die sich eine Solaranlage aufs Dach montieren lassen, mit jährlich 13 Mrd EUR subventioniert werden, wohingegen geschätzt jährlich 1 Mrd EUR für die steuerliche Anerkennung der Studienkosten angeblich nicht zu finanzieren sind," so Zipf. Gerade denen, deren Eltern das Studium nicht finanzieren können, könnte man den Weg ins Studium durch das Steuersystem deutlich erleichtern, bedauert der Bildungsfonds-Manager die aktuelle Situation.
