Lateinstudenten erhalten Studiengebühren zurück
Wegen knüppelharter Prüfungen und insgesamt miserablen Bedingungen in der Lehre erhalten Studierende des Fachs Latein an der Ruhr-Uni Bochum ihre Studiengebühren zurück. Bisher in Deutschland einmalig: schlechte Lehre gleich Geld zurück. Dürfte das zukünftig öfter zu erwarten sein?
Die Uni musste einräumen, dass das Fach „nicht ordnungsgemäß studiert werden“ konnte, was auf eine „unzureichende Prüfungsorganisation der Fakultät“ zurückzuführen gewesen sei. Die Studierenden in Nordrhein-Westfalen können sich auf einen Passus im Nordrhein-Westfälischen Hochschulgesetz berufen. Dieses sieht vor, dass Studierende bei schlechter Lehr- und Prüfungsorganisation ein Prüfungsgremium anrufen können, das zur Hälfte aus Studierenden besteht. Und bei erheblichen Mängeln kann dieses Gremium dann vorsehen, dass Gebühren zurückgezahlt werden.
Allerdings ist das Gesetz wohl doch eher ein „zahnloser Tiger“. Denn einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Gebühren und damit auch eine Klagemöglichkeit gibt es folglich nicht. Vielmehr ist dieses Prüfungsgremium eine Art „Petitionsausschuss“; gebunden ist die Hochschulleitung an dessen Empfehlung also nicht. So dürften die Ereignisse in Bochum wohl eher eine Signalwirkung haben. Ob nun die Signalwirkung, dass Studierende zukünftig bei Schlechtleistung tatsächlich ihr Geld zurückerhalten oder jene Signalwirkung, dass Studierende bei Schlechtleistung auch weiterhin auf die Kulanz der Hochschulleitung angewiesen ist, muss wohl dahingestellt bleiben.
In New York spielt sich eine ähnlich bemerkenswerte Geschichte zum Thema „Studiengebühren“ ab: dort verklagt die 27jährige Absolventin Trina Thompson ihre Hochschule auf 50.000 Euro Schadenersatz, weil die ehemalige Studentin seit vier Monaten keinen Job findet. Das private Monroe College hatte auf der Website versprochen, jedem Absolventen mit Beratung zur Seite zu stehen. Jetzt fühlt sich Thompson allein gelassen und will die gezahlten Studiengebühren zurück.

