Studiengebühren in Baden-Württemberg verfassungsgemäß, aber: Revision zugelassen
In dem Rechtsstreit um die Verfassungsmäßigkeit allgemeiner Studiengebühren in Baden-Württemberg haben die Gegner der Studiengebühren eine Niederlage kassiert: der Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied am 16.02.2009, dass die Gebühren mit der grundgesetzlich garantierten Berufs- und Ausbildungsfreiheit vereinbar seien. Insgesamt vier Studenten aus Baden-Württemberg hatten gegen die Studiengebühren geklagt, da ihrer Ansicht nach durch die Gebühren Studierwillige aus einkommensschwachen Elternhäusern vom Studium abgehalten würden. Außerdem wurde über die Rechtmäßigkeit der Regelung geurteilt, nach der nur Eltern von kleinen Kindern unter acht Jahren von der Gebühr ausgenommen sind.
Die Richter stellten fest, dass das Recht des Einzelnen auf Zulassung zum Hochschulstudium nicht das Recht auf ein kostenfreies Studium beinhalte. Sie verwiesen hierbei insbesondere auch auf die Darlehensmöglichkeiten, die Studierende in Baden-Württemberg (aber auch in anderen Bundesländern) hätten, bei denen die spätere Rückzahlung einkommensabhängig verläuft.
Eine einkommensabhängige Rückzahlung, wie sie auch mit den Bildungsfonds von CareerConcept verbunden ist, stellt den Studierenden von dem Risiko frei, später nicht genug zu verdienen, um den Studienkredit zurückzahlen zu können - und sie stellt den Studierenden von dem Risiko frei, später irgendwo arbeiten zu müssen, nur damit man die Studienfinanzierung zurückführen kann. Mit der Finanzierung des Studienbeitragsdarlehens der L-Bank in Baden-Württemberg können die allgemeinen Studiengebühren finanziert werden - nicht jedoch Lebenshaltungskosten oder höhere Einmalaufwendungen etwa für Auslandsaufenthalte. Das können aber Angebote von Dienstleistern wie etwa die Bildungsfonds von CareerConcept.
Das Urteil in Baden-Württemberg ist eine weitere Zäsur in der Auseinandersetzung über die Zukunft der allgemeinen Studiengebühren. Letztlich wird aber wohl das Bundesverwaltungsgericht in dieser Sache das letzte Wort sprechen.
