Kann man Studienkosten von der Steuer absetzen?
Ein Hochschulstudium kostet viel Geld: zwischen 35.000 und 50.000 Euro muss man für ein reguläres Studium an einer öffentlichen Hochschule ansetzen. Sobald man nach dem Studium die erste Gehaltsabrechnung in der Hand hält, stellt man fest, dass vom sauer verdienten Geld jede Menge Steuern und Abgaben zu leisten sind. Da wäre es doch praktisch, wenn man die ersten 50.000 Euro steuerfrei verdienen könnte.
Ganz so einfach ist es aber leider nicht, zumal die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit von studienbedingten Kosten eines Erststudiums immer noch nicht höchstrichterlich geklärt wurde. Fest steht nur, dass sämtliche studienbedingten Kosten für ein Studium nach einer vorangegangenen Berufsausbildung steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Es empfiehlt sich hier also, schon während des Studiums jedes Jahr eine (freiwillige) Steuererklärung abzugeben. Bei einem sog. „Erststudium“ steht die steuerliche Klärung noch aus. Unsere Schwesterseite studienkredit.de hat hierzu einen ausführlichen Artikel gepostet.
Bei einem berufsbegleitenden Studium kann unter bestimmten Umständen sogar der Arbeitgeber die Studiengebühren übernehmen, ohne dass dies steuerpflichtiger Arbeitslohn ist.
