Studiengebühren: Hochschulen müssen von der Hand in den Mund lebenStudiengebühren: Hochschulen müssen von der Hand in den Mund leben
Die FH Südwestfalen wurde vom Rechnungshof Nordrhein-Westfalen gerügt, weil sie Studiengebühren sparen wollte. Hochschulleitung und Studierende hatten sich geeinigt, dass für größere Projekte (etwa eine Stipendienstiftung und einen Anbau für die Bibliothek) Rücklagen gebildet werden sollten – auch aus Studiengebühren. Doch das Wissenschaftsministerium bat darum, das Geld schnell auszugeben: so musste Präsident Claus Schuster schnell einen Weg finden, die 3,5 Mio Euro zu verpulvern.
Denn von den Einnahmen aus Studiengebühren dürfen maximal zehn Prozent zurückgelegt werden – nach Genehmigung des Ministeriums, versteht sich. Der Rest des Geldes muss zeitnah ausgegeben werden, also noch im Jahr des Zuflusses. In Bayern dürfen die Hochschulen sogar überhaupt keine Rücklagen bilden.
Im Dezember legten der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und das Studentenwerk einen Bericht vor, nach dem von 309 Mio Euro Einnahmen aus Studiengebühren in NRW rund 60 Mio Euro zurückgestellt und nicht verwendet wurden. Damit ist Andreas Pinkwart (FDP) nicht einverstanden: er fürchtet um die Akzeptanz der Studiengebühren, wenn das Geld nicht umgehend ausgegeben werde. Langfristige Projekte, die größere Volumina erfordern, können so allerdings nicht finanziert werden.
Ob die Akzeptanz der Studiengebühren langfristig steigt, wenn die Studierenden merken, dass Gebühreneinnahmen notfalls auch „verpulvert“ werden...?
