Zulassung zum Studium an Eliteuni eingeklagt – Folgen für alle erwartet
Die TU München als eine der sogenannten Elite-Unis hat ein „Eignungsfeststellungsverfahren“ in unterschiedlichen Ausprägungen für ihre Studiengänge eingeführt. Dagegen hat ein Abiturient, der Architektur studieren möchte, geklagt – und vor dem bayrischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Recht bekommen. Die Folgen könnten weitreichend sein.
Denn der VGH sieht das Eignungsfeststellungsverfahren der TU München in der praktizierten Form als nicht vereinbar mit der grundgesetzlich garantierten Berufsausbildungsfreiheit – auf Deutsch: es verstößt gegen die Verfassung. Denn es stünde den Hochschulen eben nicht frei, den Zugang durch Eignungsfeststellungen uneingeschränkt zu begrenzen, so der VGH.
Dabei war der klagende Abiturient gar nicht erst zu einem Auswahlgespräch eingeladen worden, sondern wegen seiner schlechten Noten gleich abgelehnt worden. Die Richter bemängelten dies: im Grundsatz müsse auf die individuelle Eignung abgestellt werden, und die lasse sich nicht allein aus den Abiturnoten ablesen.
Die TU sicherte nach dem Urteil zu, ihr Eignungsfeststellungsverfahren nochmals zu überprüfen. Das Urteil dürfte aber starke Signalwirkung für andere Hochschulen haben, die ebenfalls den Zugang zu ihren Studiengängen nach eigenem Ermessen begrenzen.
