Studiengebühren: Für jeden Studierenden findet sich eine Ausnahme
Baden-Württembergs Hochschulen haben in diesem Sommersemester um bis zu 50 Prozent weniger Studiengebühren eingenommen als im Vorjahreszeitraum. Der Grund: die von Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) ins Leben gerufene sogenannte „Geschwisterregelung“, nach der in Familien mit drei Kindern künftig ein Kind von den Studiengebühren befreit wird – und zwar unabhängig davon, ob die Geschwister überhaupt studieren oder längst ins Berufsleben gestartet sind. Aber es gibt weitere Ausnahmeregelungen, die dazu führen, dass etwa in Freiburg nur noch gut die Hälfte (58 Prozent) aller Studierenden überhaupt die 500 Euro pro Semester bezahlen müssen!
Baden-Württemberg ist mit der „Geschwisterregelung“ dem bayerischen Vorbild gefolgt: im Freistaat gab es schon bisher eine ähnliche, vergleichbare Regelung. Allerdings erscheint die vorgeschobene Sozialverträglichkeit als Begründung für die Ausnahmeregelungen als durchsichtige Wählerberuhigung. Denn in Baden-Württemberg kann es jetzt passieren, dass eine Familie mit 35.000 EUR Jahreseinkommen für ihre beiden Kinder Studiengebühren zahlen müssen (wenn diese beide studieren), während eine Familie mit 150.000 EUR Jahreseinkommen überhaupt keine Studiengebühren zahlt – dann nämlich, wenn nur eines der drei Kinder überhaupt studiert. Die soziale Komponente steht demnach offenkundig nicht im Vordergrund.
Außerdem problematisch: durch die Ausnahmeregelungen und das enorm gesunkene Gebührenaufkommen erscheinen gebührenfinanzierte Leistungen wie etwa die technische Aufrüstung der Bibliotheken wieder gefährdet. Denn offenbar hat niemand so richtig einschätzen können, wie viele Patchworkfamilien es in Baden-Württemberg gibt…
Es bleibt also nach wie vor spannend, wie die Thematik der Studiengebühren von der Politik weiter mit Leben gefüllt werden wird.
