Gibt es eine Altersbeschränkung für Studienkredite?
Spielt es eigentlich für einen Anbieter von Studienkrediten eine Rolle, wie alt ein Finanzierungsnehmer eines Studienkredites ist? Häufig lautet die richtige Antwort auf diese Frage (nicht nur von Juristen): „Das kommt darauf an!“ – etwa, was es für ein Studiengang ist und an welcher Hochschule, wie der persönliche Werdegang gewesen ist und welche beruflichen Ziele sich jemand gesetzt hat. Bei manchen Kreditinstituten gibt es ganz klare Grenzen – etwa beim KfW-Studienkredit, bei dem Bewerber bei Beantragung der Finanzierung nicht älter als 31 Jahre sein dürfen.
Dahinter steckt eine ganz einfache Überlegung: je älter jemand beim Beginn seines Studiums ist, umso mehr Zeit ist seit dem Schulabschluss verstrichen – Zeit, die nicht immer für die gezielte Entwicklung der beruflichen Perspektive genutzt werden konnte. Damit steigt aber mit zunehmendem Alter bei Studienbeginn das Beschäftigungsrisiko, und damit auch das Risiko, dass der Kreditgeber sein Geld nicht wiedersieht. In Extremfällen (wenn jemand beispielsweise schon über 50 Jahre alt ist bei Studienbeginn) ist darüber hinaus unklar, inwieweit das Studium überhaupt noch vor Eintritt in den Ruhestand in reguläre Beschäftigung transformiert werden kann.
Manche Anbieter von Studienfinanzierungslösungen haben auch gar keine fixe Altersgrenze, sondern beurteilen jeden Fall individuell, so wie etwa beim DKB Studenten-Bildungsfonds oder auch den Bildungsfonds von CareerConcept. Hier wird im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens sorgfältig abgewogen, inwiefern das Lebensalter zu dem Studienvorhaben und dem individuellen Werdegang passt oder eben auch nicht.
