Regelstudienzeit überschritten: kann das für den Studienkredit problematisch sein?

Wer sich sein Studium mit einem Studentenkredit, einem Bildungsfonds oder einem Studienfonds finanziert, hat sich einigen Regeln zu stellen, was den Studienverlauf betrifft. So sollte man schon aus eigenem Interesse so zügig wie möglich studieren, denn eine kürzere Studiendauer bedeutet auch automatisch eine geringere Finanzierungsdauer und damit einen geringeren Finanzierungsbetrag: das Studium wird dadurch nicht teurer als unbedingt notwendig. Doch was geschieht, wenn sich das Studium unerwartet in die Länge zieht, etwa durch Krankheit oder aus familiären Gründen? Dann ist die vorgesehene Studiendauer schnell überschritten, und die Finanzierung kann ins Schlittern geraten.
So führt unsere Schwesterseite studienkredit.de aus, dass bei den meisten Studienkrediten die Regelstudienzeit um ein bis zwei Semester überschritten werden darf. Ist diese Regelstudienzeit schon bei Beantragung des Studienkredits deutlich überschritten, wird es meist schwierig bis in der Regel unmöglich, überhaupt eine Finanzierung zu bekommen. Wenn sich die Verzögerungen aber erst während des Studiums (und damit während der laufenden Auszahlungsphase) ergeben, hängt es vom Studienfinanzierer ab, ob der Vertrag angepasst und die Finanzierung verlängert wird oder nicht. Auf jeden Fall muss der Grund für die Verzögerung aber wohl bei jedem Studienfinanzierer, egal ob Studienkredit oder Bildungsfonds, plausibel dargelegt werden: wer einfach nur bummelt und sich aus freien Stücken mehr Zeit als nötig nimmt, bei dem wird schnell die Ernsthaftigkeit des Studienvorhabens insgesamt in Zweifel gezogen. Und das sieht kein Studienfinanzierer gern.
