Studiengebühren: landesweite Proteste in Bayern, Niederlage in NRW
Während in Bayern am 13. Mai über 17.000 Studierende gegen die allgemeinen Studiengebühren auf die Straße gingen, gab es für die Studiengebührengegner in NRW eine empfindliche Niederlage: das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass die Erhebung von Studiengebühren über 500 Euro in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig ist. Damit unterlag die klagende Studentin, die mit Unterstützung der Studierendenvertretung geklagt hatte. Unterdessen rügten die JU und die Grünen in Nordrhein-Westfalen den dortigen Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart: die Studiengebühren würden „gebunkert“ und kämen so nicht den Studierenden zu Gute, deshalb, so die Forderung, müssten die Zwangsbeiträge wieder abgeschafft werden.
Die Proteste in 13 bayerischen Universitätsstädten richteten sich Mitte Mai gegen die Erhebung allgemeiner Studiengebühren in Höhe von 500 EUR pro Semester. Durch diese Gebühren würde die soziale Selektion verschärft und Bildungshürden aufgebaut. Dagegen verteidigte der für die Studiengebühren zuständige bayerische Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) die Gebühr: durch sie hätten die Hochschulen ihr Angebot für die Studierenden deutlich erweitern können. Heubisch musste wenige Tage vor Beginn der landesweiten Proteste von deren Veranstaltern eine Petition mit über 30.000 Unterschriften gegen die Semesterbeiträge entgegennehmen. Unterstützt wurden die Forderungen der Veranstalter insbesondere von den Grünen, die seit Jahren gegen die Gebühren kämpften hieß es.
Die Grünen ziehen auch in Nordrhein-Westfalen gegen die Studiengebühren ins Feld, dort mit Unterstützung der Jungen Union. Dabei wurde jüngst insbesondere angeführt, dass nach einer Umfrage des Wissenschaftsministeriums bei den nordrhein-westfälischen Hochschulen Einnahmen aus den allgemeinen Studiengebühren in Höhe von 266 Millionen Euro lediglich Ausgaben in Höhe von 232 Millionen Euro gegenüberstünden. Die Studiengebühren kämen, so die Grünen, demnach nicht den Studierenden in voller Höhe zugute, wie es eigentlich gefordert sei. Auch der Landesvorsitzende der Jungen Union, Sven Volmering, hieb in diese Kerbe und stellte fest, dass der Wissenschaftsminister seine „Hausaufgaben nicht gemacht“ habe. Volmering forderte nun verbindliche Regeln für die Hochschulen für die Verwendung der Studiengebühren.
In dem Musterprozess der nordrhein-westfälischen Studentin vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es vor allem um die Frage, ob die Studiengebühren nicht die grundgesetzlich garantierte freie Wahl des Ausbildungsplatzes einschränkten. Die angehende Wirtschaftswissenschaftlerin hatte dies als Grund ihres Widerstands angeführt. Nach Ansicht des Gerichts habe der Landesgesetzgeber aber insbesondere durch die Möglichkeit der Gewährung eines Studienbeitragsdarlehens ausreichend sichergestellt, dass mit den Studiengebühren keine unüberwindlichen Hürden für die Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums errichtet würden.
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