Warum muss man sich für eine Bildungsfonds-Finanzierung bewerben?
Bei einer Bildungsfonds-Finanzierung erhält man seine studienbedingten Kosten (Lebenshaltung, Studiengebühren, Einmalaufwand) von einem Bildungsfonds bezahlt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Student oder die Studentin, nach dem erfolgreichen Berufsstart über einen genau definierten Zeitraum einen genau definierten Prozentsatz des erzielten Einkommens an den Bildungsfonds zurückzuzahlen. Im Fall langer Arbeitslosigkeit erlöscht die Rückzahlungsverpflichtung sogar! Prozentsatz und Laufzeit sind fixiert. Damit trägt der Bildungsfonds in jedem einzelnen Fall ein hohes Risiko.
Denn startet eine Absolventin oder ein Absolvent mit einem sehr niedrigen Einstiegsgehalt, dann wird auch nur auf der Basis dieses niedrigen Gehalts zurückgezahlt – mitunter sogar sehr viel weniger, als vorher vom Bildungsfonds ausgezahlt wurde.
Die einzige Möglichkeit für einen Bildungsfonds, dieses Risiko zu steuern, ist, nur solche Studierenden zu finanzieren, die ihr Studium wahrscheinlich erfolgreich abschließen und diesen Abschluss dann auch in (bezahlte) Beschäftigung umsetzen werden. Studierende, die sehr lange studieren und damit ihre Einstiegschancen verschlechtern, können also meist ebensowenig mit einem Bildungsfonds finanziert werden wie Studierende, die überhaupt keine spezifischen beruflichen Pläne haben, was sie mit dem Studium später überhaupt anfangen möchten. Und Studierende, die etwa durch schlechte Noten oder durch Lücken im Studienverlauf Zweifel aufkommen lassen, ob sie das Studium überhaupt erfolgreich schaffen werden, können meist ebenso wenig finanziert werden.
Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren stellt also sowohl auf die akademischen Leistungen (i.e., Noten) ab, als auch auf persönlichkeitsorientierte Merkmale – etwa, wie belastbar oder zielstrebig jemand ist. Es ist kein „Antragsverfahren“, weil es kein Recht auf eine Finanzierung mit einem Bildungsfonds gibt. Vielmehr sind Bildungsfonds ein rein privatwirtschaftliches System: letztlich besteht ein Bildungsfonds aus Geldern, die private Anleger, Unternehmen und Stiftungen bereitgestellt haben, und zwar nicht als Spende, sondern als Kapitalanlage. Das Kapital muss also rentierlich erhalten bleiben. Und das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist der einzige wirksame Mechanismus, das Finanzierungsrisiko zu steuern – und deshalb unverzichtbar. Es wird übrigens sehr gewissenhaft durchgeführt: meist schafft es nur etwa ein Fünftel der Bewerber, auch tatsächlich ein Angebot für einen Studienfinanzierungsvertrag zu erhalten.
