Die Rubrik "Häufige Fragen und Antworten" dient dazu, die wichtigsten weiterführenden Fragen zu beantworten. Bitte lesen Sie jedoch zuerst die allgemeinen Erläuterungen unter Funktionsweise.
Übersicht:
1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um gefördert zu werden?
2. Welche Studiengänge / Studienabschlüsse werden gefördert?
3. Wo kann ich mich bewerben?
4. Wie verläuft die Bewerbung?
5. Wie lange dauert das Bewerbungsverfahren?
6. Gibt es eine Altersbeschränkung?
7. Wann sind die Bewerbungsfristen?
8. Kostet das Bewerbungsverfahren Geld?
9. Welche Sicherheiten werden für die Förderung verlangt?
10. Wird im Bewerbungsverfahren eine SCHUFA Auskunft eingeholt?
11. Kann ich mich als ausländischer Studierender bei Bildungsfonds bewerben?
12. Kann ich gefördert werden, wenn ich schon BAföG beziehe oder Stipendien erhalte?
13. Was kann finanziert werden und in welcher Höhe?
14. Kann die Finanzierungssumme nachträglich geändert werden?
15. Wie hoch ist die minimale Finanzierung?
16. Wie lang ist die Finanzierungsdauer?
17. Wie hoch ist die Verzinsung?
18. Wie funktioniert die einkommensabhängige Rückzahlung?
19. Wie viel zahle ich zurück?
20. Gibt es eine Maximalrückzahlung?
21. Ab wann muss ich zurück zahlen?
22. Muss ich auch während eines weiterführenden Studiums (Promotion, Master) zurückzahlen?
23. Was passiert bei Verdienstausfall (Arbeitslosigkeit oder Elternzeit)?
24. Was passiert, wenn ich im Ausland arbeite?
25. Was passiert bei Studienabbruch?
26. Habe ich einen Nachteil, wenn ich an einer Hochschule studiere, mit der kein spezieller Bildungsfonds aufgelegt wurde?
27. Kann ich die Rückzahlungen steuerlich geltend machen?
28. Welche Rolle spielt CareerConcept genau?
29. Wer sind die Geldgeber der Bildungsfonds?
30. Wo kann ich noch mehr Informationen erhalten?
Fragen und Antworten rund um die Studienfinanzierung mit Bildungsfonds
1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um gefördert zu werden?
Um durch die Initiative „Bildungsfonds“ gefördert werden zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule im In- oder Ausland
- Vorlegen einer Immatrikulationsbescheinigung oder zumindest einer vorläufigen Studienplatzzusage
- erfolgreiches Bestehen des mehrstufigen Bewerbungsverfahrens
2. Welche Studiengänge / Studienabschlüsse werden gefördert?
Folgende Studiengänge können über Bildungsfonds gefördert werden:
- alle grundständigen Diplom-, Bachelor-, Staatsexamens- und Magisterstudiengänge
- Studiengänge ab dem 1. Semester soweit es sich um ein Vollzeit- und kein Fernstudium handelt
- Aufbaustudien und weiterführende Studien wie Master- und Promotionsstudiengänge
- Studiengänge im In- und Ausland
Folgende Studiengänge können leider zurzeit noch nicht gefördert werden
- Studiengänge an Berufsfachschulen, Akademien, Kunst-/Musik- Film-und Theaterhochschulen sowie Bachelor Programme für Ausbildungsberufe (z.B. Kindererziehung oder Physiotherapie etc.)
- Zweitstudium
3 . Wo kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt komplett auf Basis eines „Online-Bewerbungsverfahrens“. Unter „Zur Bewerbung“ finden Sie das Bewerbungsformular, welches die für uns wichtigen Informationen abfragt. Am Ende müssen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen im pdf-Format hochladen. Wir nehmen keine Bewerbungen per Post oder E-Mail entgegen.
4. Wie verläuft die Bewerbung?
Nach Bewerbungseingang werden Ihre Bewerbungsunterlagen in einer Erstauswertung geprüft. Dabei werden akademische, fachliche und persönliche Faktoren berücksichtigt. Nach erfolgreicher Erstauswertung Ihrer Unterlagen werden Sie im nächsten Schritt zu einem Online-Assessment-Center und ggf. anschließend zu einem Telefoninterview eingeladen.
Haben Sie das gesamte Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen, wird Ihnen ein individuelles Finanzierungsangebot übersendet. Im Regelfall erhalten Sie von Bildungsfonds vorab zwei Vorschläge mit unterschiedlichen Rückzahlungsvarianten zur Auswahl.
5. Wie lange dauert das Bewerbungsverfahren?
Das gesamte Bewerbungsverfahren, also die Zeit zwischen dem Bewerbungseingang und der Aufnahme in das Bildungsfondsprogramm, dauert normalerweise 4-6 Wochen.
Die erste Finanzierungszahlung kann erst nach erfolgreichem Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens erfolgen. Rückwirkende Auszahlungen sind nicht möglich.
6. Gibt es eine Altersbeschränkung?
Nein.
Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.
7. Wann sind die Bewerbungsfristen?
Es gibt keine Bewerbungsfristen.
Bewerbungen für eine Studienfinanzierung werden das ganze Jahr entgegen genommen.
8. Kostet das Bewerbungsverfahren Geld?
Die Bewerbung ist im ersten Schritt für Sie kostenlos. So können Sie sich kostenlos in unserem Bewerberportal registrieren, Ihre Daten eingeben und gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die ersten Schritte des Bewerbungsprozesses durchlaufen. Danach wissen Sie dann auch, wie wahrscheinlich es ist, dass wir Ihr Studium mit einem unserer Bildungsfonds finanzieren können.
Die nächsten Schritte des Bewerbungsverfahrens (u.a. Online-Assessment-Center, Interview(s)) sind dann für uns sehr aufwändig. Wegen der extrem hohen Nachfrage können wir diese nicht mehr kostenlos anbieten.
Ab dem 01.11.2009 müssen wir deshalb für das Durchlaufen des Online-Assessment-Centers eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29,90 EUR berechnen. Diese können Sie nach Aufforderung durch uns per Lastschrift oder Kreditkarte begleichen.
Das Online-Assessment-Center wurde vom GEVA-Institut nach den Anforderungen von CareerConcept erstellt. Es basiert auf wissenschaftlich gesicherten Methoden und Erkenntnissen und erlaubt Ihnen eine präzise und umfassende Einschätzung Ihrer individuellen Neigungen und Fähigkeiten und Ihrer Studiensituation. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr erhalten Sie nicht nur eine einmalige Zugangsberechtigung zum Durchlaufen des Tests, sondern auch eine rund 20seitige, schriftliche, ausführliche Auswertung Ihres Testergebnisses.
Weitere Kosten und/oder Gebühren fallen für den restlichen Verlauf des gesamten Bewerbungsverfahrens nicht an. Außerdem fallen keinerlei Gebühren für Sie an, wenn Sie in einem ingenieurwissenschaftlichen und/oder technischen Studiengang studieren und sich durch den Festo-Bildungsfonds finanzieren möchten.
Wir erstatten Ihnen außerdem die Bearbeitungsgebühr in voller Höhe, wenn Sie das Angebot unseres Partners DKB annehmen und ein kostenloses DKB Cash-Konto mit Guthabenverzinsung und weltweiter kostenloser Bargeldversorgung eröffnen. In diesem Fall ist das Bewerbungsverfahren also völlig kostenlos für Sie. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Verlauf des Bewerbungsverfahrens.
9. Welche Sicherheiten werden für die Förderung verlangt?
Es werden keine weiteren Sicherheiten benötigt, wie sie mitunter bei üblichen (Raten-)Krediten gefordert werden. Ihre Qualifikation ist uns Sicherheit genug.
10. Wird im Bewerbungsverfahren eine SCHUFA Auskunft eingeholt?
Während des Bewerbungsverfahrens führt die CareerConcept eine Bonitätsabfrage bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) durch. Diese SCHUFA-Anfrage ist in Deutschland Standard für viele Vorgänge, bei denen etwas auf Vorleistung erbracht wird - etwa dann, wenn man einen Mobilfunkvertrag abschließen, bei einem Versandhändler einkaufen oder bei einer Bank einen Kredit aufnehmen möchte. Die SCHUFA wird privatwirtschaftlich von den kreditgebenden Wirtschaftsunternehmen getragen.
Die SCHUFA erhebt Daten von Privatpersonen und zu deren bisherigem Zahlungsverhalten sowie Informationen über Bankbeziehungen wie etwa Girokonten und Kreditkarten. Daraus errechnet die SCHUFA einen Score, den „SCHUFA-Score“. Dieser besteht aus einem Punktwert von 0 bis 9.999 (je höher desto kreditwürdiger), einer Bonitätsklasse von A bis M (A ist die beste, M die schlechteste) und einer Ausfallwahrscheinlichkeit (zwischen unter einem und bis über 41 %).
Die CareerConcept fragt den SCHUFA-Score ab, bevor Bewerber zum kostenpflichtigen Online-Assessment-Center-Test eingeladen werden, und berücksichtigt den SCHUFA-Score im weiteren Verfahren bzw. bei der Kalkulation.
Der SCHUFA Holding AG werden Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Dienstleistungsvertrages übermittelt. Zudem erhält die CareerConcept von der SCHUFA Auskünfte über Ihre Kunden. Unabhängig davon wird die CareerConcept der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Der Kunde kann bei der SCHUFA Auskunft über seine gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Scoreverfahren können unter www.schufa.de eingesehen werden.
11. Kann ich mich als ausländischer Studierender bei Bildungsfonds bewerben?
Ja.
Es können sich sowohl EU- als auch Nicht EU-Bürger für die Förderung über Bildungsfonds bewerben. Bei Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die NICHT Bildungsinländer sind, kann eine Bürgschaft erforderlich sein. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung und kann erst nach Bewerbungseingang mitgeteilt werden.
Bildungsinländer sind ausländische Studienbewerber oder Studenten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.
12. Kann ich gefördert werden, wenn ich schon BAföG beziehe oder Stipendien erhalte?
Ja. Die Studienfinanzierung über Bildungsfonds wird unabhängig von Ihrer Vermögenssituation, Ihrem Einkommen bzw. dem Einkommen Ihrer Eltern sowie evtl. staatlicher Förderungen (wie beispielsweise BAföG-Leistungen in Deutschland), Stipendien oder staatlichen Studienkrediten gewährt.
13. Was kann finanziert werden und in welcher Höhe?
Insgesamt können Sie bis zu 30.000 Euro während der gesamten Studiendauer beantragen, die Sie folgendermaßen aufteilen können:
- Lebenshaltungskosten (bis zu 1.000€ pro Monat)
- Studiengebühren (bis zu 100%, maximal 10.000€ pro Auszahlungszeitpunkt)
- Einmalaufwendungen (bis zu 5.000€)
Die Finanzierung kann für alle direkten oder indirekten studienbezogenen Aufwendungen (z.B. allgemeine Lebenshaltungskosten, Miete am Studienort bzw. Ort des Praktikums, Auslandsaufenthalte, Praktika, Studiengebühren, Fachliteratur oder Studienmaterial) genutzt werden (siehe Förderbeispiele).
14. Kann die Finanzierungssumme nachträglich geändert werden?
Grundsätzlich kann die Finanzierungssumme, nachdem Sie in das Finanzierungsprogramm aufgenommen wurden, geändert werden. Eine Anpassung unterliegt einem schriftlichen Antrag und einer individuellen Prüfung.
15. Wie hoch ist die minimale Finanzierung?
Grundsätzlich kann eine Bildungsfondsfinanzierung ab einer Gesamtfinanzierungssumme von 5.000€ beantragt werden. Lebenshaltungskosten können ab einer Mindestfinanzierungsdauer von 6 Monaten beantragt werden.
16. Wie lang ist die Finanzierungsdauer?
Sie erhalten die Förderleistungen maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit zzgl. eines Semesters.
17. Wie hoch ist die Verzinsung?
Es gibt keinen Zinssatz.
Die Rückzahlung erfolgt einkommensabhängig von Ihrem späteren Bruttogehalt. Deshalb steht der tatsächliche Rückzahlungsbetrag erst im Nachhinein fest.
Selbstverständlich wird aber eine maximale Effektivverzinsung im Studienfördervertrag angegeben, d.h. Sie kennen in jedem Fall den für Sie „teuersten“ Zinssatz. Den günstigsten kennen Sie auch: im Extremfall (z.B. bei lang andauernder Arbeitslosigkeit nach dem Studium) haben Sie bei einer Bildungsfonds-Finanzierung gar nichts zurückzuzahlen.
18. Wie funktioniert die einkommensabhängige Rückzahlung?
Bei der einkommensabhängigen Rückzahlung zahlen Sie nach erfolgreichem Eintritt ins Berufsleben einen festen Prozentsatz Ihres Bruttoeinkommens über eine festgelegte Rückzahlungsdauer zurück. Die Höhe des Beitragssatzes richtet sich nach der Förderdauer und der Höhe der jeweiligen Fördermittel. In der Regel sind später zwischen 4% und 10% vom monatlichen Bruttoverdienst über einen Zeitraum von 4 bis 8 Jahren abzuführen (siehe Förderbeispiele). Die Konditionen werden jeweils individuell ermittelt und können auch über oder unter den genannten Werten liegen. Sonderzahlungen oder vorzeitige Rückzahlungen sind nicht möglich.
19. Wie viel zahle ich zurück?
Bei Bildungsfonds können Sie mehr, weniger oder genauso viel zurück zahlen, wie Sie tatsächlich als Finanzierungssumme erhalten haben. Der genaue Betrag hängt von Ihrem späteren Einkommen ab und kann deshalb im Voraus nicht bestimmt werden.
Wenn Sie nach Ablauf der Rückzahlungsdauer weniger zurückgezahlt haben, als Sie erhalten haben, wird das Vertragsverhältnis trotzdem beendet. Das Risiko, dass die Rückzahlungssumme unter der Fördersumme liegt, tragen die Bildungsfonds.
20. Gibt es eine Maximalrückzahlung?
Ja.
In allen von uns konzipierten Bildungsfonds wird eine maximale Effektivverzinsung festgelegt, so dass Sie vor unverhältnismäßig hohen Rückzahlforderungen durch den Fonds geschützt sind.
21. Ab wann muss ich zurück zahlen?
Die Rückzahlung beginnt erst nach erfolgreichem Studienabschluss, sobald Sie Ihren ersten Verdienst erzielen - also nicht zwingend unmittelbar nach Beendigung des Studiums. Das gibt Ihnen den Freiraum, sich Ihren Traumberuf auszusuchen. Sie müssen nicht das erstbeste Angebot annehmen.
22. Muss ich auch während eines weiterführenden Studiums (Promotion, Master) zurückzahlen?
Während eines weiterführenden Studiums können Sie jeden Cent gut gebrauchen. Deshalb wird in dieser Zeit keine Rückzahlung geleistet. Die Zahlung wird einfach nach hinten verschoben, bis Sie Ihre Aus- und Weiterbildung beendet haben.
23. Was passiert bei Verdienstausfall (Arbeitslosigkeit oder Elternzeit)?
In diesem Fall wird die Rückzahlung vorübergehend ausgesetzt bis Sie wieder eine feste Stelle haben. Das erleichtert die dann ohnehin angespannte finanzielle Situation. Sollten Sie während des gesamten Rückzahlungszeitraums arbeitslos sein, zahlen Sie keinen Cent zurück.
24. Was passiert, wenn ich im Ausland arbeite?
Bei einer Tätigkeit im Ausland, beispielsweise in den EU-Ländern, zahlen Sie wie gewohnt einen Teil Ihres Brutto-Einkommens an den Bildungsfonds zurück. Nur bei einer Tätigkeit in ausgewählten Ländern, in denen das Einkommensniveau sehr niedrig ist, wird die Finanzierung in ein Darlehen umgewandelt.
25. Was passiert bei Studienabbruch?
Bei Studienabbruch wird die bis dahin ausgezahlte Studienfinanzierung in ein Darlehen umgewandelt, das Sie auf Antrag über einen ausreichend langen Zeitraum an den Bildungsfonds zurückzahlen können.
Nein.
Die Bildungsfonds-Finanzierung ist für alle Studierenden an staatlich anerkannten Hochschulen zugänglich.
27. Kann ich die Rückzahlungen steuerlich geltend machen?
Hierzu dürfen wir Ihnen keine verbindliche Aussage machen. Im Regelfall ist dem jedoch nicht so. In manchen Situationen können Sie jedoch bis zu 4.000 Euro Sonderausgaben absetzen. Die steuerliche Behandlung der Kosten eines Erststudiums ist derzeit noch nicht abschließend geregelt (vgl. etwa hier). Bitte fragen Sie daher Ihren Steuerberater.
28. Welche Rolle spielt CareerConcept genau?
CareerConcept als der im deutschsprachigen Raum führende Anbieter von innovativen Studienfinanzierungslösungen übernimmt die Rolle des Abwicklers: die gesamte Koordination der Kommunikation mit den Studierenden, die Durchführung des Bewerbungsverfahrens, sämtliche Berechnungen und Prognosen, das komplette Vertragsmanagement sowie alle Aufgaben, die mit der Studienfinanzierung direkt im Zusammenhang stehen. CareerConcept ist jedoch in keiner Weise direkt am Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.
29. Wer sind die Geldgeber der Bildungsfonds?
Anleger der Bildungsfonds sind Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen, die mit dieser volkswirtschaftlich sinnvollen Investition Bildung in Deutschland fördern wollen.
30. Wo kann ich noch mehr Informationen erhalten?
Bei Fragen nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter (01805) 610630 (max. 0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 Euro pro Minute mobil) an.
Festo Bildungsfonds
Für Studierenden und Promovenden in Ingenieurwesen und Technik:
